Bild: DIHK Pressebereich

DIHK: Die störrischen Kammern

Als Maulkorb bezeichnete das Handelsblatt ein kürzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das dem Dachverband der Industrie- und Handelskammern DIHK verbot, sich weiter beliebig zu politischen Themen zu äußern. Ein Betreiber von Windkraftanlagen hatte gefordert, dass der Dachverband seine klimafeindlichen Äußerungen einstellt – und bekam nun recht. Denn trotz mehrfacher Aufforderung durch die Gerichte blieb der DIHK bei seinen kritischen Äußerungen zur Energiewende und emissionsfreier Energieerzeugung, Äußerungen, mit denen viele der Mitglieder heute nicht mehr einverstanden sind. Das Urteil ist bahnbrechend, denn die Stimme des DIHK wird gehört. Er ist der Dachverband von 79 regionalen Industrie- und Handelskammern, die sich auf Bundesebene nicht alle getrennt äußern können.

Diese regionalen Kammern sind vom Gesetzgeber als ein Teil der staatlichen Ordnung vorgesehen, die „die Behörden zu unterstützen und zu beraten sowie für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken haben.“ Das ist ein klarer gesetzlicher Auftrag, an den auch die Dachorganisation gebunden ist. Wobei man wohl davon ausgehen kann, dass der „ehrbare Kaufmann“ sich heute konsequent hinter die Ziele einer nachhaltig verantwortungsvollen Wirtschaftskultur stellen würde, was sich also auch in politischen Meinungsäußerungen der Kammern widerspiegeln muss.

Kammern sind Teil staatlicher Ordnung

Das Gericht zwang nun die IHK Nordrhein-Westfalen, zu der der Kläger, ein Windkraftbetreiber, gehört, zum Austritt aus dem unbelehrbaren Dachverband. Den IHKs sind einseitige Äußerungen in strittigen gesellschaftspolitischen Fragen seit langem verboten, ein Pioniervorgang war dabei der äußerst umstrittene Bau des Stuttgarter Hauptbahnhofs Stuttgart 21. Dass solche Urteile dann auch für den Dachverband gelten, ist eigentlich selbstverständlich. Das Urteil stellt nun klar, dass auch der Dachverband der Industrie- und Handelskammern mit seinen Äußerungen das differenzierte Meinungsbild der Mitglieder respektieren und auch kommunizieren muss.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/urteil-des-bundesverwaltungsgerichts-das-maulkorb- urteil-verbannt-den-dihk-in-die-hinterzimmer/26300110.html

Kommentar: https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-der-maulkorb-fuer-den-dihk- sendet-ein-fatales-signal/26300096.html

IHK Gesetz §1: https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__1.html

Sozialverpflichtung statt Branchenegoismus

Ein Maulkorb war das Gerichtsurteil im Übrigen keineswegs. Die durch unser Wirtschaftsmodell bedingten gesellschaftlichen Probleme sind bekanntlich gewaltig und könnten branchenweite Koordination wahrlich gebrauchen. Klimawandel, globale Sozialstandards, Ressourcenverbrauch, all das sind Bereiche, für die „ehrbare Kaufleute“ – also die, die unternehmerische Sozialverantwortung ernst nehmen – längst Antworten gefunden haben. Aber Einzelantworten genügen nicht mehr. Es wäre deshalb Aufgabe der Kammern, daraus gemeinsame Regeln ganzer Branchen zu machen – Verpflichtungen also für alle Unternehmen von Industrie und Handel. Branchenweit selbst organisierte Regeln könnten Branchenkulturen ändern – in allen meinen Büchern habe ich das beschrieben. Auch die EU-Kommission hatte das 2012 in ihrer CSR-Strategie auf Anregung der OECD vorgeschlagen. Aber das wurde von den Spitzenverbänden der Wirtschaft – darunter dem DIHK – gekippt mit dem Argument, dass nur „freie Märkte“ Wohlstand schaffen. Faktum aber ist, dass Freiheit zu viel Gier erlaubt, deshalb unseren Globus überlastet und aussaugt. Staatliche Regeln allein schaffen keine ausreichenden Gegenkräfte, wie der Status quo beweist. Die Ergänzung durch Selbstregulierungen erscheint als die logische Konsequenz, ja als unerlässlich.

Die vielen Selbstverpflichtungen für Qualität und Ursprung von Bekleidung, Kaffee, Gold oder nachhaltigen Geldanlagen haben sich bewährt und inzwischen sind viele große Konzerne dazu übergegangen, CO2-Neutralität als eines ihrer Ziele zu definieren. Dass aus dieser wachsenden Bereitschaft kein Wildwuchs, sondern Kulturänderungen werden, genau das wäre die Aufgabe der Kammern und Verbände. Selbstregulierungen und Selbstverpflichtungen sind anders als das Gesetz, sie müssen nicht gerichtsfeste Präzision haben, können breiter, können allgemeinere Leitlinien sein.

Wirtschaftsverbände – nur selten werteorientiert

Noch ist klassische Lobbyarbeit das „immer dagegen“ sein und das Vorhandene verteidigen die heutige Kultur der Wirtschaftsverbände. Es ist ein großer Hemmschuh für einen Wandel hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell. 2200 Verbände umfasst das Lobbyregister des Deutschen Bundestages. Viel zu viele und zu intransparent – und nur wenige sind fortschrittlich nachhaltig orientiert. Gesetzliche Regelungen für das Lobbyregister sind deshalb auf Bundes- und Europaebene in Arbeit. Eine werteorientierte Selbstverpflichtung als Voraussetzung für offizielle Einflussnahme auf die Politik wäre ein mögliches Modell.

Corona-Pandemie – die Stunde geknebelter Verbände

Eine beispielhafte Rolle haben in dieser Corona-Krise viele der Fachverbände gespielt, so beispielsweise der Dachverband DEGOVA des Hotel- und Gaststättengewerbes. Schutzkonzepte wurden erarbeitet, die notwendigen Anleitungen und die vielen Aufkleber innerhalb kurzer Zeit erstellt. Es wäre ein Beispiel, wo die Politik der Selbstverwaltung einer Branche den Vortritt lassen könnte. Natürlich bedarf es eines gesetzlichen Rahmens über die notwendige Beratung mit Virologen und Soziologen und deren Vetorechte, aber letztlich wäre der Verband geeigneter, praxisnahe Lösungen auszuarbeiten – die dann auch gerichtsfest sind.

Das Gleiche gilt für den Einzelhandel, der vermutlich tausenden kleiner Geschäfte, die kaum Kundschaft haben, die Öffnung auch in der Lockdown-Phase erlaubt hätte mit entsprechend positiver Wirkung auf das wirtschaftliche Geschehen und das öffentliche Leben. Gesetzlich geförderte Selbstverwaltung von Branchen wäre ein starkes Instrument. Hätten die Wirtschaftsverbände die Anregungen der EU- Kommission von 2012 zur branchenweiten Zusammenarbeit aufgegriffen, wären wir wohl bei der Energiewende, im Umgang mit Plastik, mit globalen Sozialverpflichtungen und auch mit Corona wesentlich weiter. Alternativlos haben wir da stattdessen nun die harten Vorgaben der Politik, die sich totlaufen werden, weil weder Parlament noch Wirtschaft noch Öffentlichkeit solche alternativlose Bevormundung auf Dauer akzeptieren werden.

Vielleicht ist dieses Urteil also ein Weckruf für die Verbände und Kammern, ihre Aufgaben neu zu definieren. Vielleicht auch ein Weckruf für den Gesetzgeber, dass aus 79 regionalen Industrie- und Handelskammern eine bundesweite Organisation gemacht werden sollte – eine ordnende „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Schon höre ich die Proteste der Wirtschaft, dass das alles nicht notwendig sei……aber genau, weil die Wirtschaft in ihrer Werteorientierung so versagt hat, ist es das eben doch.

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