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Corona-App – Wie geht’s nach dem Lockdown weiter?

Corona-App – von anderen lernen

Harter Lock down – ein gescheitertes Experiment Es gibt wohl keinen Zweifel: der aktuelle Shutdown wirkt nur schwach, die deshalb notwendige Verlängerung sind ein harter Schlag. Anders als im Frühjahr gehen die Infektionsraten nur langsam zurück. Hatte man keine anderen Möglichkeiten studiert? In Fernost zumindest war die zweite Welle ausgeblieben. Die Wirtschaft brummt, während bei uns die Schulden ins Astronomische steigen. Hat das hierzulande niemand wahrgenommen oder nur wenige interessiert?

Einer der Hebel dort ist die wesentlich strengere Quarantäne. Schnell und viel testen, verbunden mit einer straffen, voll digitalisierten Verwaltung und einer konsequenten Nutzung des Smartphones. Das rasche Durchsetzen der Quarantäne und deren Überwachung ist die Priorität, teils kombiniert mit Nutzung als Gesundheitsausweis. Bei uns geht es dagegen bei der Corona-App nur um Warnung vor Infizierten und um deren Nachverfolgung, beides mit nur geringem Erfolg. Die Warnhinweise lassen den Nutzer ratlos zurück, und für die Rückverfolgung entstand nicht das erwartete Wunderinstrument. Als eine Ursache werden die Erschwernisse durch die europäischen Datenschutzgesetze gesehen.

„Wir müssen runter von diesem Datenschutz-Kult“ und „Wir müssen diese App scharf stellen“ hatte Boris Palmer, Grünen Politiker, vor kurzem in der Bild-Zeitung gewettert. Ihm ging es um bessere Nachverfolgung „wo sich wer ansteckt“. Schon ein kurzer Blick in Wikipedia zu Anwendungen in Fernost zeigt aber, dass es dort, wie erwähnt, um anderes geht, nämlich um einen zuverlässigen Ausweis des Smartphones dafür, ob jemand „gesund oder krank“ ist, kombiniert mit dem Durchsetzen von Quarantäneverpflichtungen (1).

Wunderwaffe Smartphone

In China zeigt die App die Quarantänepflicht an: Gelb für sieben und Rot für vierzehn Tage. Kontrollen an Bahnhöfen und in Einkaufszentren sind üblich. In Singapur ist die App für das Betreten öffentlicher Gebäude notwendig. In Indien ist es für die Beschäftigten von Unternehmen und Ämtern Vorschrift. Singapur und Australien registrieren GPS-kontrolliert das Verlassen der Quarantäne-Unterkunft und nutzen es zur Strafverfolgung. Taiwan arbeitet dabei völlig ohne Corona App. Man nutzt das Smartphone, um Quarantänepflichten konsequent zu kontrollieren – sozusagen als Fußfessel – und kontrolliert die Bewegungen in Zusammenarbeit mit dem Telefonanbieter während der Erkrankung, aber ohne App (2).

Alle diese Länder setzen die Möglichkeiten des Smartphones also härter und anders ein als wir, eben zur Lokalisierungskontrolle und als Gesundheitsausweis und nur wenig zur Nachverfolgung Infizierter. Diese Länder waren damit erfolgreich und konnten die Herbstwelle verhindern – eine Botschaft an uns für das Maßnahmenpaket nach diesem Lockdown. Denn die Impfungen allein werden nicht genügen. Der Impfschutz ist vergänglich und freiwillig. Die sofortige und konsequente Isolierung sporadisch auftretender Infektionen wird nun höchste Priorität haben müssen.

Das erfordert eine neue Strategie und eine völlige Überarbeitung der Ziele der Phone- Nutzung. Weitergehende Nutzungsmodelle würden dabei die europäische Datenschutz- Gesetzgebung berühren. Sie wären nicht mehr nur ein Thema der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten der Bundesländer, sondern wohl auch eines der EU-Kommission.

Die Weichenstellung für Europa

Bei den Festlegungen zu unserer App hatten sich viele Datenschützer mit starken Worten gemeldet – auch in Brüssel. Im April wurde dazu eine entsprechende Mitteilung durch das Brüsseler eHealth Network veröffentlicht (3). Es ist ein „freiwilliges Netzwerk“ interessierter staatlicher Fachgruppen, die sich mit Digitalisierung im Gesundheitswesen befassen. Eine Weisungskompetenz hat es nicht. Es fordert Freiwilligkeit und Lokalisierungsdaten zu speichern, sei nicht zielführend, die „Stigmatisierung“ von infizierten Personen inakzeptabel.

Beschlossen wurde im „Konsens“. Von wem, ist unklar und die Tiefe der zugrunde liegenden Diskussion auch. Vermutlich aber wurde das Papier in Brüssel breit verteilt. Es bedeutete im Klartext: weder eine wirkliche Nachverfolgung noch die Einhaltung einer Quarantäne darf in Europa mit Smartphone-Möglichkeiten überwacht werden.

Schaut man allerdings in die zuständigen Europa-Gesetze, so ist das alles nicht so eindeutig. In der Präambel der europäischen Datenschutzgesetze – auch dem für den Schutz medizinischer Daten – heißt es übereinstimmend (4):

Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienst der Menschheit stehen. Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden.

Es gibt also einen Ermessensspielraum, ganz anders als von den meisten Datenschützern dargestellt. Im Übrigen sind die Datenschutz-Gesetze wohl nie unter dem Gesichtspunkt der Pandemie überprüft worden. Hinweise dazu finden sich jedenfalls nicht.

Quarantäne durchsetzen – mit dem Smartphone

Das könnte Spielraum geben für die Nutzung der Smartphones zum konsequenten Durchsetzen der Quarantäne auch bei uns. Streng eingehaltene Quarantäne ist naturgemäß wirkungsvoller als die Wege eines „Superspreaders“ nachzufolgen. Verwendet man Überwachungsmethoden, muss man die Schutzwirkung der Öffentlichkeit und den Freiheitsverlust der Infizierten natürlich abwägen. Aber Quarantänedisziplin wird entscheidend sein, will man ein Wiederaufflackern großer Infektionswellen vermeiden.

Südkorea gibt hierzu ein Beispiel. Radio SRW hat den Chefredakteur Markus Beckedahl von „Netzpolitik.org“ zu Südkorea interviewt (5) . Er war respektlos klar: „In Südkorea werden die Überwachungsdaten vor allem zur Einhaltung und Durchsetzung der Quarantäne genutzt. Auch dort gelten zwei Wochen Quarantäne – und die wird mithilfe der App sehr detailliert überprüft und Verfehlungen werden sanktioniert.“

Anschließend äußerte er sich kritisch zur Vorstellung, eine Verbesserung der App könnte auch die Nachverfolgung erleichtern. Das sei eine „Desinformation“, an den realen Möglichkeiten vorbei. Seine Botschaft ist also eindeutig: Die Überwachung einer Quarantäne kann das Smartphone sicherstellen, als (umstrittene) Fußfessel sozusagen. Eine konsequente Nachverfolgung kann das Smartphone nach koreanischer Meinung dagegen nicht leisten. Im Fazit der Fernost-Erfahrungen geht es also um das Durchsetzen konsequenter Quarantäne zum Schutz der Öffentlichkeit und nicht um die Verfolgung der Wege eines „Spreaders“.

Das Smartphone als Ausweis

Als „Ausweis“ für Nutzungserlaubnis oder Nutzungsverbot, wie in Fernost ebenfalls teils genutzt, agiert das Smartphone letztlich wie ein Führerschein, der erlaubt oder verbietet. So kann mit dem Phone dem Infizierten das Betreten öffentlicher Räume oder von Massenverkehrsmitteln verboten werden. Das bringt naturgemäß hohen öffentlichen Schutz. Und es würde Unterscheidungen ermöglichen: die Geimpften, die Immunen und die Gefährdeten. Einen Immunitätsnachweis im Pflegebereich und in anderen Serviceberufen zielgerichtet einsetzen zu können, hätte hohen wirtschaftlichen und sozialen Wert und wäre unter Datenschutzgesichtspunkten wohl akzeptierbar. Die zuverlässige und verpflichtende Eintragung von Testergebnissen in einem durchgehend digitalisierten Gesundheitswesen ist allerdings Voraussetzung, ein weiterer Schwachpunkt Deutschlands im Fernost-Vergleich (6) .

Die Pflicht-App zwingt zu Disziplin

Erst eine App, in der jede Infektion registriert ist, kann wirklich wirken. Wer die Quarantäne verlässt – natürlich mit dem Handy – warnt seine Umgebung. Die Nutzung öffentlicher Räume und von Massenverkehrsmitteln wird kontrollierbar. Und die App wäre hilfreich im Privatbereich, denn von einer App gewarnt, schicken die Freunde ihren undisziplinierten Gast nach Hause. Schnell wird es Standard werden, bei jedem Treffen zu prüfen, ob alle ein Smartphone dabeihaben. So kann eine Warn-App Disziplin erzwingen, wo sie vom Charakter her nicht gegeben ist. Es wirkt der soziale Druck, die Angst, von Freunden und Bekannten heimgeschickt zu werden. Strafen und die Häufigkeit der Überprüfungen werden zusätzlich bestimmen, ob Quarantänen unterlaufen werden und Handys zu Hause bleiben.

Im Fazit zeigt sich, dass die Verantwortung der Ministerpräsidenten für die lokale Gesundheitsvorsorge zu kurz springt. Die Nutzung unserer Smartphones und einer zumindest für Infizierte verpflichtenden Corona App ist eine Frage der europäischen Legislative und deren Interpretation. Gefordert sind die EU-Kommission und das EU- Parlament.

Hoffen wir, dass der derzeit so trostlose Lockdown die Erfolge in Fernost mit unseren heutigen IT-Möglichkeiten wieder in den Fokus rückt und wir dabei von besseren Lösungen lernen. Am Rande sei auch bemerkt, dass die dort übliche Nutzung von Hotelkapazität für Infizierte als sehr wichtig gilt. Das wurde Anfang November von Susanne Johna, Vorsitzende der Landes-Ärztekammer Hessen und von der Fachärztegewerkschaft Marburger Bund auch für Deutschland vorgeschlagen. Es wäre eine ideale Nutzung leerstehender Hotelkapazität, die andernfalls subventioniert werden muss 7 . Der Vorschlag kam Anfang November, hätte also noch gut in die aktuelle Lockdown-Phase eingehen können. Aber auch jetzt noch könnte es entlastend wirken, ebenso wie eine rasche Verschärfung der Meldepflicht Infizierter in der Corona App, aller Kritik der Datenschützer zum Trotz.

Ich jedenfalls unterwerfe mich lieber vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichten bei der Abgabe meiner Daten und gebe meine Infektions- und Ortsdaten für mein Handy ab, statt wochenlang in einem durch „Datenschutz“ begründeten Lockdown zu veröden. Datenschutz ist das eine, Freiheit und Mobilität das andere der Güter, die hier gegeneinander abzuwägen sind – wobei jeweils weniger als ein Prozent der Bevölkerung infiziert und für ca. zwei Wochen unter überwachter Quarantäne wäre. Deren verpflichtende Registrierung in einer Ausweis-App scheint zumutbar – und die nützt, siehe Fernost.

P. Grassmann

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-App

(2) https://logbuch-netzpolitik.de/lnp374-ein-alter-weisser-mann-ist-passiert

(3) https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/covid-19_apps_en.pdf

(4) https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2016/680/oj?locale=de

(5) https://www.swr.de/swraktuell/radio/suedkoreanische-corona-tracking-app-vorbild-fuer- uns-100.html

(6) https://youtu.be/OV0eik_kExo

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