Petition: Mehr Kapazität und Effizienz der Gerichte

Überlastete Gerichte sind zur Regel geworden und gefährden die Rechtsprechung. Einige skandalöse Fälle waren der Auslöser für die Initiative „Gerechtes Bayern“ und diese Petition.

Eine funktionierende Rechtsprechung zu sichern, ist eine der wichtigsten Aufgaben einer Landesregierung. Leider aber deckt sich dieser Anspruch hoher Qualität nicht mehr mit meinen persönlichen Erfahrungen und Eindrücken aus Gesprächen mit Anwälten und Berufskollegen.

Die Kapazität der Justizorgane scheint für hochkarätige Rechtsprechung nicht mehr ausreichend. Deren Ausstattung und Effizienz muss deshalb erheblich gesteigert werden, wichtigste Voraussetzung für Rechtsprechung von hoher Qualität.

Mehr Kapazitätsanpassung und Effizienzsteigerung der Gerichte
Deshalb wird die Landesregierung gebeten,

  • die Kapazität der Gerichte vorrangig zu erhöhen,
  • die Zeitdauer der Verfahren und der Entscheidungen zu verkürzen,
  • gemeinsam mit den Vertretungen der Richter Verbesserungsen zu erarbeiten und
  • die Rechtsanwaltskammern zu beauftragen, als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihren Beitrag zur Effizienzsteigerung der Rechtsprechung weiter zu verbessern
  • die Möglichkeiten entsprechender landesspezifischer Ergänzungen der Berufsordnung für Rechtsanwälte/BORA voll zu nutzen

Rechtsschutz des letzten Willens
Ein wichtiger Aspekt ist der Schutz des Testaments, denn Verstorbene sind wehrlos. Das Grundgesetz schützt Eigentum und Erbe. Daraus folgt die staatliche Pflicht, dem Schutz des dokumentierten letzten Willens einen besonders hohen Rang einzuräumen. Der Verstorbene muss auf ein Rechtssystem vertrauen, das dessen Umsetzung sichert. Die derzeitige Kapazität und auch die Arbeitsweise der Nachlassgerichte entsprechen dem nicht.

Deshalb wird die Landesregierung gebeten,

  • ausreichende Kapazität der Nachlassgerichte sicherzustellen
  • umfassende Nachforschungen bei Unterschlagungsverdacht – fallweise auch in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden – anzuordnen.

Jeder kann die Petition unterstützen, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz.

Diesen Beitrag teilen

Weitere Artikel