Die Kombination aus parlamentarischen Mehrheiten und Richtungskompetenz eröffnet eine Möglichkeit, die bisher kaum genutzt wurde. Dieses Modell lässt sich als Projektkoalition beschreiben. Es ist einfach: ein Koalitionsvertrag konzentriert sich auf diejenigen Politikfelder, bei denen echte Übereinstimmung besteht. Für andere Themenbereiche werden bewusst offene, parlamentarische Mehrheit zugelassen.
Die Regierung arbeitet damit in zwei Modi: Im Normalfall: Koalitionspolitik bei Themen mit Konsens.
Bei Dissens: Projektpolitik bei Themen mit offenen Mehrheiten.
Der Bundeskanzler kann so Reformvorhaben durch seine Richtlinienkompetenz auf den Weg bringen. Die notwendigen Mehrheiten müssen anschließend im Parlament gesucht werden – nicht ausschließlich innerhalb der Koalition.
Diese Form des Regierens liegt zwischen zwei bekannten Modellen: der klassischen Mehrheitskoalition und der Minderheitsregierung. Die Projektkoalition verbindet damit Stabilität mit politischer Beweglichkeit. Der Koalitionsvertrag wird zum Hybrid. Er nimmt bestimmte Sachthemen aus, für die keine Einigung mit dem Koalitionspartner gelingt, die dem Kanzler und zu seiner Partei aber wichtig sind. Vom zuständigen Minister oder auch vom Kanzleramt werden diese Gesetzesvorlagen erarbeitet zur parteiübergreifenden Abstimmung. Die Abgeordneten des kleineren Koalitionspartners müssen nicht zustimmen, ihr Abstimmungsverhalten ist frei. Der Vorteil für ihn ist, dass er sein Profil in diesen Themenbereichen kompromisslos bewahren kann.
Ein solches Modell würde das Parlament wieder stärker in den Mittelpunkt der politischen Entscheidungsprozesse rücken. Gesetzesvorlagen würden nicht allein entlang von Koalitionslinien und entsprechend den Parteienkartellen abgestimmt, sondern entlang von Sachfragen. Abgeordnete könnten ihr freies Mandat tatsächlich wahrnehmen, statt sich automatisch an Fraktionsvorgaben zu orientieren.
Die politische Kultur würde sich dadurch verändern. Mehrheiten müssten neu organisiert werden. Überzeugungsarbeit würde wichtiger als Parteidisziplin. Dies würde politische Verantwortung wieder stärker personalisieren und das Parlament wieder zu dem Ort machen, an dem politische Entscheidungen tatsächlich ausgehandelt werden.
Rote Linien statt politischer Blockade
In Projektkoalitionen können Parteien definieren, mit wem und wie umfassend sie koalieren wollen. Solche Entscheidungen können aus programmatischen oder verfassungsrechtlichen Gründen begrenzt sein. Eine solche Abgrenzung muss jedoch nicht zwangsläufig jede parlamentarische Zusammenarbeit verhindern. Demokratie lebt davon, dass Mehrheiten entstehen – auch über Parteigrenzen hinweg.
Zustimmung wird nicht falsch, nur weil sie aus einer unerwünschten politischen Richtung kommt. Entscheidend ist, dass klare rote Linien definiert werden, wo Programmpunkte unvereinbar sind mit den Zielen der Partei des Kanzlers oder demokratische Grundwerte verletzt werden. Die müssen immer wieder klargestellt werden, auch weil deshalb echte Zusammenarbeit oder gar Ministerernennungen oder eine Koalition abgelehnt werden. Aber es gibt Überlappungsbereiche, deren Ziele zur Politik des Kanzlers passen und die mangels Unterstützung durch den primären Koalitionspartner nur mit Stimmen aus den nicht koalierenden Teilen des Parteispektrums umzusetzen sind. Die nicht zu nutzen, ist der entscheidende Fehler der alles blockierenden „Brandmauer“.
Bei Beachtung dieser Grenzen bleibt parlamentarische Mehrheitsbildung ein legitimer Bestandteil demokratischer Politik. Es wäre das Ende der vollen und undifferenzierten Ausgrenzung durch Nichtvereinbarungsbeschlüsse zu extremen Parteien des rechten und linken Randes des Parteienspektrums. Es wäre ein Anfang, auch Stimmen von dort als demokratisch legitim zu respektieren – wie es ja wohl auch der Gesetzeslage entspricht (1).
Ausreichend Zustimmung zu erreichen, erfordert dann allerdings diplomatisch begabte und kompetente Minister – und kommt nicht mehr automatisch per Zustimmungspflicht zum Koalitionsvertrag. Deshalb ist diese Umstellung kein „Spaziergang“. Die „Brandmauer“ war der Schutzwall einer langjährig linksorientierten Politik, mit überteuertem Sozialstaat und Millionen von nicht wirklich schutzbedürftigen Nutzern. Das ist ein erhebliches Potenzial für Widerstand, teils auch für gewalttätigen.
Das erlaubte eine Mobilisierung von Millionen von Demonstranten durch überzeichnete Gefahren für unsere Demokratie. Die Berichte des Recherche-Netzwerks Correctiv über ein Treffen zu Möglichkeiten der „Remigration“ wurden mit DDR-ähnlichen Methoden abgehört, die Aussagen stark überzeichnet und teils verfälscht und Teilnehmer verunglimpft (2). Später musste etliches vor Gerichten zurückgenommen werden, aber die Botschaft war unterwegs und wütende Menschen, nicht nur Migranten, gingen auf die Straßen. Rasch verschwamm der Unterschied zwischen rechts und rechtsextrem.
Diese Mobilisierungsmöglichkeiten sind nicht verschwunden. Es ist deshalb wichtig, alle Parteien vom Sinn teils parteiübergreifender Abstimmungen zu überzeugen und das Konzept von roten Linien und begrenzter Überlappungsbereiche als ein demokratisch starkes Prinzip der Gesetzgebung zu akzeptieren.
Eine neue Kultur des Regierens
Die Projektkoalition wäre keine Verfassungsreform. Sie wäre eine Weiterentwicklung politischer Praxis innerhalb des bestehenden Systems. Sie stärkt das Parlament gegenüber den Parteiapparaten, erhöht die persönliche Verantwortung der Abgeordneten und ermöglicht flexible Handhabung für Reformprojekte. Viele Bürger erleben Politik heute als ein System aus taktischen Manövern, Koalitionsarithmetik und gegenseitiger Blockade. Eine Politik, die stärker auf Projekte, Kompetenz und parlamentarische Verantwortung setzt, könnte diese Wahrnehmung verändern.
Deutschland braucht keine neue Staatsordnung. Aber es braucht eine neue Kultur des Regierens mit mehr Blick auf die gemeinsame Verantwortung und weniger Betonung der Parteiprofilierung. Der im Grundgesetz festgelegte Amtseid für Kanzler und Minister ist ein Auftrag einer am Gesamtwohl und nicht an Parteizielen orientierten Regierungsarbeit und gilt letztlich für das gesamte Parlament:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden…. und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Einen ersten Versuch, parteiübergreifend abzustimmen, gab es bekanntlich, als Friedrich Merz noch vor der Bundestagswahl versuchte, eine Verschärfung der Migrationsgesetze in einer „all-in“-Abstimmung durchzubringen.
Der Versuch ging schief. Ich sehe den Hauptgrund darin, dass der Eindruck entstand, dass hier eine Abstimmung mit dem künftigen Koalitionspartner versucht werden sollte. Aber die AfD ist für eine Partei der Mitte nicht koalitionsfähig. Notwendig wäre eine klare Kommunikation über diese roten Linien gewesen, die eine Koalition undenkbar machen zusammen mit der Notwendigkeit, dennoch parteiübergreifend Stimmen für wichtige Gesetze zu akzeptieren. Also eine Schwächung, aber keineswegs eine Ende der Brandmauer.
Quellenangaben:
1. https://www.bild.de/politik/inland/dortmund-rechtsaufsicht-stoppt-brandmauer-beschluss-gegen-afd-68fddb4559e2e0975070bf90
2. https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/?utm_source=chatgpt.com
Bild: KI generiert/ChatGPT

