Petitionsausschuss blockiert Direktmandate

Die Nichtzulassung von 23 direkt gewählten Abgeordneten zum Bundestag war eine der großen Pannen der letzten Bundestagswahl. Dieser Ausschluss war die Konsequenz des aktuellen Wahlrechts, das die Größe des Bundestags auf 630 Abgeordnete begrenzte und dabei den Kandidaten der Parteilisten Präferenz gab. „Der Ausschluss von mehrheitlich direkt Gewählten aus dem Bundestag ist aus demokratischer Sicht nicht akzeptierbar“, sagt Dr. Peter Grassmann, Mitglied des Kuratoriums von Mehr Demokratie e.V..

Er hat deshalb eine Petition beim Bundestag für deren nachträglicher Berufung und ein zukünftig eindeutiges Wahlrecht initiiert. Aber der Petitionsausschuss hat diese zusammengelegt mit einer älteren Petition nur zum Wahlrecht der nächsten Wahlperiode. Diese Petition kann unter der Nummer 179564 unterstützt werden. Damit entfällt aber der Teil zur Unterstützung darf nachträglichen Akkreditierung aller direkt Gewählten. Der Protest hiergegen liegt dem Petitionsausschuss vor.

Hintergrundinformation:
Petitionen beim Bundestag ist nur Einzelpersonen erlaubt. Zur Diskussion im Petitionsausschuss, der 16 Abgeordnete umfasst, sind 30.000 Unterstützer und damit öffentliche Aufmerksamkeit erforderlich. Beide Petitionen streben ein Wahlrecht an, durch das direkt gewählte Kandidaten grundsätzlich auch Abgeordnete des Bundestages werden. Das entspricht dem Wahlgesetz, das der Parlamentarische Rat gemeinsam mit dem Grundgesetz verabschiedet hat. https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2014/274506-274506

Dr. Peter Grassmann war langjährig in Führungsfunktionen der Industrie und engagiert sich nun als Autor und Aktivist für die Weiterentwicklung der Demokratie. Er ist u.a. im Kuratorium von Mehr Demokratie e.V. Gerade erschien sein siebtes Buch: Wir brauchen eine bessere Demokratie!, im Selbstverlag. E-Book (€6,99) und Taschenbuch (€8,99) ISBN 978381940684

Mehr Informationen auch unter www.petition.berlin

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